Beratung im Erbrecht und bei der Nachfolgegestaltung. Vorausschauend, klar, effizient.
Eine gute Nachfolgeregelung beginnt nicht mit dem Testament, sondern mit einigen grundlegenden Fragen. Erst wenn sie beantwortet sind, lässt sich das passende rechtliche und steuerliche Instrument wählen.
Ehe- oder Lebenspartner, Kinder aus einer oder mehreren Beziehungen, Enkel, pflegebedürftige Eltern. Jede Familienkonstellation stellt eigene Anforderungen, etwa an die Absicherung des überlebenden Partners oder an den Umgang mit Pflichtteilsansprüchen.
Soll das Vermögen, etwa eine Immobilie oder ein Unternehmen, als Einheit zusammengehalten werden? Oder sollen die Kinder früh und selbstbestimmt über ihren Anteil verfügen können? Beides ist legitim, beides erfordert eine andere Gestaltung.
Lebt in der Familie ein Mensch mit Behinderung, muss die Nachfolge so gestaltet sein, dass das Erbe seine Lebensqualität tatsächlich verbessert und nicht vom Sozialhilfeträger aufgezehrt wird. Ein sorgfältig gestaltetes Behindertentestament schafft hier Sicherheit.
Erbrecht, Schenkungsteuer, Familien- und Gesellschaftsrecht greifen dabei ineinander. Ich betrachte sie zusammen, damit keine Regelung eine andere unbeabsichtigt aushebelt.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, und die passt selten zur tatsächlichen Familiensituation. Ich entwickle Testamente und Erbverträge, die Ihren Willen eindeutig festhalten und Streit unter den Erben vorbeugen.
Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt, kann die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen und den Übergang selbst begleiten. Nießbrauch, Rückforderungsrechte und Familiengesellschaften sorgen dafür, dass Sie dabei abgesichert bleiben.
Gesellschaftsvertrag und Testament müssen zueinander passen. Sonst erben die Falschen, oder die Gesellschaft gerät in Schieflage. Ich stimme beide aufeinander ab, auch bei Startup- und Fondsbeteiligungen.
Behindertentestament, Absicherung minderjähriger Kinder, Patchworkfamilien: Wo die Standardlösung nicht trägt, braucht es eine individuelle Gestaltung.
Die steuerliche Belastung hängt stark vom Weg der Übertragung ab. Ich zeige Ihnen Größenordnung und Gestaltungsspielräume, damit Sie informiert entscheiden können. Eine erste Orientierung bietet der Erbschaftsteuer-Rechner.
Nachfolgeplanung umfasst auch den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören deshalb dazu.
Testamentsauslegung, Erbschein, Pflichtteil, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Ich begleite Sie, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Zwei Fragen stehen am Anfang jeder Nachfolgeplanung. Zwei Rechner beantworten sie, kostenlos und ohne Anmeldung.
Kostenlos, ohne Anmeldung. Ihre Angaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht übertragen.
Jede Nachfolge beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir:
Daraus ergeben sich Ziele und sinnvolle nächste Schritte.
Kostenloses Erstgespräch buchen30 Minuten, unverbindlich, per Video oder Telefon.